Warum finde ich meine Behandelnden nicht im EPD?

Derzeit sind nur Spitäler, Kliniken, Pflegeheime, Geburtshäuser und Arztpraxen, die nach dem 1. Januar 2022 gegründet wurden, verpflichtet, sich einem EPD-Anbieter anzuschliessen und das EPD zu verwenden. Andere Gesundheitsfachpersonen (bereits niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeuten, Osteopathinnen, Ergotherapeuten, Apothekerinnen usw.) haben die Wahl, ob sie das EPD anbieten wollen oder nicht. Es kann daher sein, dass einige Ihrer Gesundheitsfachpersonen derzeit nicht auf der Liste der EPD-Teilnehmer stehen. Sie können ihnen daher keinen Zugang zu Ihrem EPD gewähren.

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Wie gut kennen Sie das EPD?

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