Kann ich das EPD meiner Eltern oder einer angehörigen Person verwalten?
Ja, es ist möglich, das elektronische Patientendossier (EPD) einer anderen Person (Verwandte, Freunde, Patienten) zu verwalten.
Dazu muss die Person Ihnen das Recht auf Vertretung einräumen. Informieren Sie sich bei Ihrem EPD-Anbieter, wie die Eröffnung in Stellvertretung funktioniert.
Vertretung für urteilsunfähige Personen
Für Kinder und urteilsunfähige Personen kann eine rechtmässige Vertretung stellvertretend ein EPD eröffnen und verwalten: die Eltern als Stellvertreter für die Kinder oder der Beistand als Stellvertreter für eine Person unter umfassender Beistandschaft und so weiter.