Wie verwalte ich das EPD meiner Kinder?
Eltern können für ihr Kind ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen und verwalten. Dabei muss jedoch das Alter des minderjährigen Kindes berücksichtigt werden.
Wer kann ein EPD für ein Kind eröffnen?
Nur Personen, welche die gesetzliche Vertretung des Kindes ausüben, dürfen ein EPD für das Kind eröffnen und verwalten.
Die zivilrechtlichen Bestimmungen zur Stellvertretung und des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts regeln die Stellvertretung für Kinder im EPD-Kontext.
Eltern
Gemeinsame elterliche Sorge: Die Zustimmung beider Elternteile ist erforderlich. Geschiedene Eltern: Wenn nur einer der beiden Elternteile die elterliche Sorge innehat, kann er oder sie ein EPD ohne die Zustimmung des anderen Elternteils eröffnen.
Vormundschaft/Beistandschaft
Der Vormund oder die Vormundin hat die gleichen Rechte wie die Eltern und ist die gesetzliche Vertretung des Kindes.
Die Kindesschutzbehörde (KESB) entscheidet, ob die Beistandsperson die Vertretungsbefugnis allein oder gemeinsam mit den Eltern ausübt.
Dürfen das EPD eines Kindes nicht verwalten
Stiefeltern und Pflegeeltern haben keine elterliche Sorge und dürfen das Kind somit nicht vertreten.
Bis zu welchem Alter kann man ein EPD für sein Kind eröffnen?
Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo, und die Urteilsfähigkeit ist daher von Fall zu Fall zu beurteilen. In der Regel ist die gesetzliche Vertretung auch noch bei Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren befugt, ein EPD für ihr Kind zu eröffnen. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren kann man von der Urteilsfähigkeit der betroffenen Person ausgehen, sofern nicht objektive Gründe (z.B. kognitive Beeinträchtigung) dagegen sprechen. Die minderjährige Person kann demzufolge die Zustimmung zur Eröffnung eines EPD selber, ohne Einbezug der gesetzlichen Vertretung, erteilen.
Kann ich bei Geburt meines Kindes ein EPD eröffnen?
Ja. Ein EPD kann in jedem Alter eröffnet werden. Sie benötigen jedoch einen gültigen Ausweis für das Neugeborene, um ein EPD zu eröffnen.
So wird die medizinische Versorgung Ihres Kindes im EPD aufgezeichnet und ist für die Gesundheitsfachpersonen zugänglich, denen Sie ein Zugriffsrecht gewährt haben.