Weitergabe von Zugriffsrechten
Eine Patientin oder ein Patient kann eine Gesundheitsfachperson ermächtigen, dass sie ihr bzw. sein eigenes Zugriffsrecht auf weitere Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen überträgt. Dies funktioniert aber nur, wenn die Patientin oder der Patient beim gleichen EPD-Anbieter ist wie die Gesundheitsfachperson.

So kann zum Beispiel ein Hausarzt sein eigenes Zugriffsrecht auf die Radiologin übertragen, an die er die Patientin oder den Patienten überwiesen hat. Er kann nur das Zugriffsrecht weitergeben, das er selbst besitzt (z. B. Zugriffsrecht normal).